Selbstbeteiligung

Im Falle eines Kaskoschadens fällt eventuell eine Selbstbeteiligung an. Die Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag. Nachdem der Versicherer uns die Reparaturkosten abzüglich der Selbstbeteiligung überwiesen hat, schicken wir Ihnen eine Bestätigung. Die Selbstbeteiligung überweisen Sie dann direkt an uns.