Bei Haftpflichtschäden steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer zu*, die Kosten übernimmt der Versicherer. (*Nach Absprache mit dem Versicherer).
Bei Haftpflichtschäden steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer zu*, die Kosten übernimmt der Versicherer. (*Nach Absprache mit dem Versicherer).